Grundpflege mit Respekt – Ihr Wohlbefinden, unsere Priorität
In unserer Pflegeeinrichtung steht individuelle Grundpflege im Mittelpunkt – einfühlsam, professionell und ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Achtsame Alltagsbegleitung
Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie diskret und wertschätzend bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität – für mehr Selbstständigkeit und Lebensfreude.
Vertrauen durch Qualität
Jede Grundpflege wird nach aktuellen Standards durchgeführt, mit größter Sorgfalt und Hygiene – für Ihr sicheres Wohlbefinden.
Flexible Lösungen
Ob kurzfristiger Bedarf oder dauerhafte Unterstützung: Wir passen die Pflege ganz an Ihren Rhythmus an – transparent und gemeinsam geplant.
Persönliche Begleitung, die Respekt und Eigenständigkeit fördert
Die Grundpflege in der Intensivpflegeeinrichtung VicaCare umfasst die wesentlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen in ihrem täglichen Leben. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Pflegealltags und zielt darauf ab, die körperliche Hygiene, Mobilität, Ernährung und die soziale Teilhabe der Bewohner zu sichern. Nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) umfasst die Grundpflege dabei Leistungen wie die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken sowie bei der Mobilisation. Bei VicaCare werden diese Leistungen individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt, um deren Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und ihre Lebensqualität zu fördern. Das geschulte Pflegepersonal sorgt dafür, dass die Pflege in einer respektvollen und einfühlsamen Weise durchgeführt wird, immer im Einklang mit den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner.
Was unsere Patienten/Angehörige sagen:
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Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter.
100% Empfehlung.
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Wir sind so zufrieden und wurden in der gesamten Zeit hervorragend und fachlich kompetent betreut. Die Mitarbeiter und Chefin sind sehr freundlich und es ist ein ganz tolles Team. Weiter so.
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Den Pflegedienst kann ich nur empfehlen. So herzliche Pfleger:innen und eine so nette und entspannte Atmosphäre wie hier habe ich selten erlebt.
Die Leitung und das Team haben immer ein offenes Ohr für meine Bedürfnisse und sind an dem Wohlergehen und der Genesung ihrer Patient:innen interessiert.
Ich bin froh und dankbar, dass sich hier gekümmert wird und sie meine Sorgen und die meiner Familie abnehmen.
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Sehr freundliches und hilfsbereites Personal.Vielen Dank für die gute Betreuung, und auch an Frau Janke die immer ein offenes Ohr hatte. Wir können es nur weiter emfpehlen !!
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Sehr kompetente und freundliche Mitarbeiter.
100% Empfehlung.
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Wir sind so zufrieden und wurden in der gesamten Zeit hervorragend und fachlich kompetent betreut. Die Mitarbeiter und Chefin sind sehr freundlich und es ist ein ganz tolles Team. Weiter so.
Ablauf der Beantragung der Grundpflege
1
Pflegegrad beantragen
Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen (schriftlich, online oder telefonisch).
Der MDK (bei gesetzlich Versicherten) prüft den Pflegebedarf und stuft den zu pflegenden in einen Pflegegrad (1–5) ein.
2
Kontaktaufnahme mit VicaCare
Wir beraten Sie, ganz egal ob es um die Wohngemeinschaft, allgemeine Fragen oder die Finanzierung geht. Sie können hierfür gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
3
Behandlung
Nach Vereinbarung beginnt die Pflege durch die Intensivpflegeeinrichtung VicaCare. Die Wünsche jedes Einzelnen wie auch die der Angehörigen und des sozialen Umfelds werden in der individuellen Betreuung umgesetzt.
Häufige Fragen rund um die Grundpflege
Was versteht man unter Grundpflege nach SGB XI?
Die Grundpflege umfasst pflegerische Hilfen bei den täglichen Grundverrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen, An- und Auskleiden, Essen sowie beim Aufstehen und Gehen.
Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?
Zur Grundpflege zählen:
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege, Rasur.
Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten und Anreichen von Nahrung, ggf. Unterstützung bei Sondenernährung.
Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen.
Ausscheidung: Hilfe bei Toilettengängen, Inkontinenzversorgung, Katheterpflege.
Wer hat Anspruch auf Grundpflegeleistungen?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Leistungen der Grundpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten anteilig, abhängig vom Pflegegrad.
Wie wird die Grundpflege finanziert?
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Der verbleibende Betrag ist vom Pflegebedürftigen oder ggf. vom Sozialhilfeträger zu tragen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege (SGB XI): Unterstützung bei den täglichen Grundverrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Behandlungspflege (SGB V): Medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Überwachung von Vitalparametern, die ärztlich verordnet werden.
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